11. Februar 2009
Pfändung kein Kündigungsgrund
Wenn das Konto eines Bank- oder Sparkassenkunden gepfändet wird, darf das Kreditinstitut das betreffende Konto trotzdem nicht kündigen.
In einem vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe verhandelten Fall, erhielt ein Kunde einen Pfändungsbeschluss eines Gläubigers über den Inhalt seines Kontos. Daraufhin hat die betreffende Sparkasse das Konto komplett gekündigt. Das Gericht hat aber entschieden, dass auch weniger wohlhabende Kunden das Recht auf ein Bankkonto haben und eine Pfändung keinen Grund für die Kündigung darstellt.