6. Mai 2009
Pfändungsschutz bei Girokonten beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat die Einführung eines Pfändungsschutzkontos beschlossen. Schuldnern wird ab sofort die Möglichkeit eingeräumt, ihr bisheriges Girokonto bei der Bank in ein “P-Konto” umzuwandeln.
Auf dem Konto darf sich ein Betrag von bis zu 985,15 Euro befinden der pfändungsfrei ist. Das erlaubt Schuldnern weiterhin ihren Lebensunterhalt zu bezahlen, um nicht weiter in die Schuldenfalle zu geraten. Mietzahlungen, Energiekosten und Versicherungszahlungen können weiter abgebucht werden. Bei einer bisherigen Kontopfändung hatten die Betroffenen gar keinen Zugang mehr zu ihrem Girokonto, da dies von der Bank gesperrt wurde. Nachteil: Bereits gesperrte Konten können allerdings nicht in ein “P-Konto” umgewandelt werden.