3. Dezember 2009
Ein Girokonto für Jedermann
Heutzutage braucht eigentlich jeder erwachsene Mensch ein Girokonto. Wer keines hat, hat es schwer, denn der Zahlungsverkehr zwischen Arbeitgeber und Angestellten oder zwischen Versicherung und Versicherten läuft heutzutage nur noch bargeldlos ab. Dafür benötigt man jedoch ein entsprechendes Konto.
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), in dem sich die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossen haben, haben daher schon 1995 eine Empfehlung ausgesprochen, die ein so genanntes Girokonto für Jedermann beschreibt. Unter dieser Empfehlung erklären sich die beteiligten Banken einverstanden, grundsätzlich jedem auf seinen Wunsch hin ein Girokonto einzurichten, sollten keine gravierenden Gründe dagegen sprechen. Ein eintrag bei der SCHUFA allein, ist übrigens noch kein ausreichender Grund einem Interessanten ein Konto zu verwähren.
Will eine Bank einem Verbraucher kein Girokonto auf Guthabenbasis einrichten, so hat dieser die Möglichkeit sich zu beschweren. Hierfür gibt es eine kostenlose Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes. Auf die Beschwerde hin wird von unabhängigen Ombudsleuten geprüft, ob sich die Bank an die Empfehlung „Girokonto für jedermann“ gehalten hat oder nicht.
Als empfehlenswerte Lektüre zu diesem Thema, die sich mit Themen wie dem bargeldlosen Zahlungsverkehr, mit Wertpapiergeschäften oder mit der Kreditaufnahme beschäftigt, gilt eine Broschüre des Bankenverbandes. Sie trägt den Tital „Das Girokonto für Privatkunden“ und wurde für die dritte Auflage vollständig aktualisiert. Herunter zu laden ist die Broschüre auf der Internetpräsenz des Bundesverbandes deutscher Banken.