16. Juni 2010
Recht auf Girokonto
Die Kreissparkasse Steinfurt hat versucht sich von der Nationalistischen Partei Deutschlands (NPD) abzugrenzen, indem sie sich weigerte für den Kreisverband der Partei ein Konto zu eröffnen. Die Partei legte dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht ein und hatte damit Erfolg. Da die Partei trotz wiederholter Versuche auf verschiedenen politischen Ebenen immer noch nicht als verfassungswidrig erklärt wurde, ist sie nicht illegal und muss von daher im Rahmen der Gleichbehandlung Zugang zu einem Girokonto gewährt bekommen.
Kreisparkasse ist öffentlich-rechtlich
Da die Sparkasse Steinfurt gemäß Definition eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, kann sie sich sich nicht, wie zum Beispiel eine rein privat getragene Bank, schlicht, mit Berufung auf das Hausrecht, weigern für den Parteikreisverband ein Girokonto einzurichten. Andere formale Argumente, wie dass die Schatzmeisterin, auf deren Namen das Konto eingerichtet werden soll, nicht im Einzugsgebiet der Steinfurter Sparkasse wohnhaft sei, ließ das Verwaltungsgericht Münster nicht gelten.
Zeichen setzen
Das Urteil überrascht nicht wirklich, denn wer die Gesetze kennt, hatte nichts anderes erwartet. Das bestätigte auch ein Sprecher des Sparkassenverbandes, der bedauert, dass sich die Bank nicht weigern kann, der rechtsextremen Partei ein Konto zu eröffnen. Denn solange diese legal ist, kann man nichts machen. Trotzdem hat die Kasse gegen das Urteil Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt und zieht damit die Angelegenheit in eine höhere Instanz. Zweck dieses Vorgehens ist, dass die Angelegenheit weiter in der Öffentlichkeit bleibt und Aufmerksamkeit bei den übrigen Kunden der Steinfurter Sparkasse erhält. Diese könnten sich sonst verschrecken lassen, wenn sie mitbekommen, dass ihre Hausbank der rechten Partei ihren Service gewährt. Daher klagen die Institutionen häufig auch trotz des Wissens, dass ihre Klage aller Wahrscheinlichkeit nach abgewiesen werden wird.