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Mit dem Girokonto Geld verdienen

Das neue P-Konto

Gesetzgeber zeigen Herz für Schuldner. Während die Pfändung des Kontos den Schuldner meist nur noch einen größeren Schuldenberg bereitet, soll das neue Pfändungsschutzkonto für Abhilfe sorgen und den Schuldner unterstützen, nach und nach wieder aus der Schuldenfalle zu klettern.

Man versteht ja die Kreditinstitute, die zu Recht auf ihr Geld pochen, wenn der Kunde in ihrer Schuld steht. Ihm allerdings bedingungslos das Konto dicht zu machen, keine Daueraufträge und Lastschriftverfahren mehr durchzuführen, bringt ihn nicht weiter, sondern ruiniert seine Existenz. Wenn er selbst seine Miete nicht mehr bezahlen kann, gerät sein Leben noch weiter aus den Fugen und er verschuldet sich immer weiter. Deswegen kann man ab Juli 2010 ein Pfändungsschutzkonto bei seiner Bank anlegen oder ein bereits bestehendes Girokonto in ein derartiges Konto umwandeln lassen. Tun darf dies jeder, allerdings darf man pro Person nur ein solches Konto besitzen.

Automatischer Schutz

Jeden Monat werden rund 350.000 Konto gepfändet. Ab Juli soll auf jedem P-Konto automatisch ein Betrag von 985,15 Euro geschützt sein, mit dem der Schuldner wichtige Zahlungen wie die Miete leisten kann. Der Schutzbetrag gilt für jeden Monat neu und man kann Angespartes und nicht verbrauchtes Geld aus dem Vormonat mit in den Schutzbetrag aufnehmen. Der Freibetrag von 985,15 Euro kann sich erhöhen, wenn der Schuldner bei der Bank Unterhaltsverpflichtungen belegen kann. Dabei erhöht sich der Betrag um 355,91 Euro für eine zu unterhaltende Person. Bei zwei unterhaltspflichtigen Personen wird der Freibetrag auf  1562,47 Euro aufgestockt und der Schuldner kann damit erst einmal seinen essenziellen Verpflichtungen nachgehen und Barabhebungen und Überweisungen ausführen.

Verpflichtungen von Seiten der Kreditinstitute

Das P-Konto ist damit ein Schutz für den existenziellen Lebensbedarf, wenn ein Kunde kurzfristig in die Schuldenfalle gerät, ohne dabei sofort jegliche Geldzufuhr verwehrt zu bekommen. Als Spezialform des Girokontos muss jedes Kreditinstitut ihren Kunden auf Wunsch oder Antrag ein Pfändungsschutzkonto eröffnen oder aus einem Girokonto umwandeln. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.

Während bis 2012 die alte Regelung noch weiter läuft, wird ein P-Konto ab 2012 der einzige Schutz sein, Kontosperrungen und -kündigungen weitgehend zu verhindern und jene, die ab und zu finanzielle Engpässe durchleiden, sollten sich ein solches Pfändungsschutzkonto eröffnen lassen.

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